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ZLR 2015, 503
OLG München 
3. Oberlandesgericht München – „Attackenhäufigkeit bei Migräne“ (Urteil vom 19.03.2015, 29 U 4469/14)

Der Nachweis gemäß § 14b Abs. 1 Satz 2 DiätV ist für eine Stoffkombination ohne Erkenntnis über Wechselwirkungen der kombinierten Stoffe nicht möglich. Dafür ist im Regelfall erforderlich, dass eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung vorliegt, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist.

OLG München, ZLR 2015, 503-506 (Urteil vom 19.03.2015, 29 U 4469/14)

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