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ZLR 2005, 404
Hanseatisches OLG Bremen 
3. Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen „Mit Traubenzucker“ (Urteil vom 03.03.2005, 2 U 68/04)

Die Angabe „Milchcreme-Füllung mit … Traubenzucker“ auf der Verpackung einer Süßware ist nicht irreführend, wenn das Produkt Traubenzucker enthält, auch wenn das Produkt überwiegend mit Kristallzucker gesüßt ist. Der Hinweis erweckt jedenfalls nicht den Eindruck, das Produkt enthalte nur oder überwiegend Traubenzucker.

Hanseatisches OLG Bremen, ZLR 2005, 404-407 (Urteil vom 03.03.2005, 2 U 68/04)

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