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ZLR 2008, 230
OLG Köln 
2. Oberlandesgericht Köln – „Ginkgo-Getränk“ (Urteil vom 21.12.2007, 6 U 64/06)

Ein Getränk, das zu 0,02 % aus Trockenextrakt der Ginkgo-biloba Pflanze besteht und mit dem bei Einhaltung einer Verzehrempfehlung des Vertreibers täglich maximal 100 mg Ginkgo-Extrakt aufgenommen werden, ist ein Lebensmittel und kein Arzneimittel.

OLG Köln, ZLR 2008, 230-245 (Urteil vom 21.12.2007, 6 U 64/06)

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