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ZLR 2008, 351
OLG Köln 
2. Oberlandesgericht Köln – „Fruit2Day“ (Urteil vom 18.01.2008, 6 U 144/07)

Durch ein Fruchtgetränk mit der Bezeichnung „Erdbeere-Orange“ und einer hervorgehobenen Abbildung dieser beiden Früchte wird eine Irreführung i. S. des § 11 Abs. 1 LFGB hervorgerufen, wenn das Getränk zu 100% aus Früchten besteht, die beiden genannten Obstsorten davon aber nur 35% ausmachen. Das gilt auch dann, wenn diese Sorten die Geschmacksrichtung prägen.

OLG Köln, ZLR 2008, 351-357 (Urteil vom 18.01.2008, 6 U 144/07)

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