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ZLR 2008, 219
Hanseatisches OLG Hamburg 
1. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg – „Zutatenkennzeichnung“ (Urteil vom 12.10.2007, 5 U 5/07)

Bei der Herstellung färbender Lebensmittel verwendete Zuckerarten wie Invertzucker, Fructose und Saccharose sind in der Regel gem. § 5 Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. § 6 Abs. 1 LMKV auch dann von einer Kennzeichnungspflicht ausgenommen, wenn sie nicht nur unbeabsichtigt als technisch unvermeidbare Rückstände in dem Produkt verbleiben.

Hanseatisches OLG Hamburg, ZLR 2008, 219-225 (Urteil vom 12.10.2007, 5 U 5/07)

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