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ZFWG 2025, 205
LG Erfurt 
Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung des Art. 56 AEUV mit Blick auf Sportwetten unter dem Regelungsregime des GlüStV 2012 (Beschluss vom 07.01.2025, 8 O 515/24)

Ist Art. 56 AEUV dahin auszulegen, dass er allgemein der Anwendung einer Regelung eines Mitgliedstaates entgegensteht, die die Veranstaltung von Sportwetten von einer behördlichen Erlaubnis abhängig macht, und die im Besonderen an einen Verstoß gegen diese Erlaubnispflicht die Rechtsfolge der Nichtigkeit abgeschlossener privatrechtlicher Verträge über Wetten auf Sportereignisse knüpft, wenn

LG Erfurt, ZfWG 2025, 205-210 (Beschluss vom 07.01.2025, 8 O 515/24)

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