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ZFWG 2016, 169
VG Cottbus 
Unzulässige Aufstellung von Sportwettvermittlungsgeräten in einer Spielhalle (Urteil vom 11.06.2015, 3 K 1152/12)

Die Vermittlung von Sportwetten eines in Malta konzessionierten Sportwettveranstalters über Tipomat-Online-Geräte in den Räumlichkeiten einer Spielhalle verstößt gegen das Trennungsgebot des § 21 Abs. 2 GlüStV und ist demnach nicht erlaubnisfähig.

VG Cottbus, ZfWG 2016, 169 (Urteil vom 11.06.2015, 3 K 1152/12)

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