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ZFWG 2016, 284
VG Gelsenkirchen 
Rechtswidrige Vergnügungssteuererhebung für Internet-PC’s außerhalb von Spielhallen (Beschluss vom 11.01.2016, 2 L 1537/15)

Eine Satzungsvorschrift, die für Aufstellorte außerhalb von Spielhallen die bloße technische Eignung von PCs mit Internetzugang für die Nutzung zum Spielen zum Anlass nimmt, einen Vergnügungssteuertatbestand zu begründen, ist mit Art. 105 Abs. 2a GG unvereinbar.

VG Gelsenkirchen, ZfWG 2016, 284 (Beschluss vom 11.01.2016, 2 L 1537/15)

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