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ZFWG 2007, 471
LG Wiesbaden 
Landgericht Wiesbaden (Urteil vom 29.11.2007, 13 O 119/06)

Solange eine streitige Rechtsfrage nicht abschließend geklärt ist, bleibt es den am Geschäftsverkehr beteiligten Personen unbenommen, ihren eigenen Rechtsstandpunkt, soweit er vertretbar ist, beizubehalten und ihr kaufmännisches Unternehmen fortzuführen.

LG Wiesbaden, ZfWG 2007, 471 (Urteil vom 29.11.2007, 13 O 119/06)

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