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ZFWG 2007, 471
LG Bremen 
Landgericht Bremen (Urteil vom 27.12.2007, 7 G 3111/07)

Die Fa. bwin kann weder Amts- noch Staatshaftungsansprüche gegen die Stadt Bremen wegen des Verbots der Trikotwerbung durch SV Werder Bremen geltend machen. Das Amt durfte davon ausgehen, dass das BVerfG das bremische Wettmonopol nicht anders beurteilen würde als das bayerische und daher auch ordnungsrechtliche Verfügungen bei Umsetzung des Maßgabenkataloges in Bremen zulässig sind.

LG Bremen, ZfWG 2007, 471 (Urteil vom 27.12.2007, 7 G 3111/07)

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