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ZFWG 2022, 72
OVG Rheinland-Pfalz 
Keine Gleichartigkeit kommunaler Wettbürosteuer mit Sportwettensteuer nach dem RennwLottG (Urteil vom 02.11.2021, 6 A 10341/21)

Eine kommunale Wettbürosteuer, die den Wetteinsatz der Wettkunden als Bemessungsgrundlage zugrunde legt, ist nicht gleichartig mit der Sportwettensteuer nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz.

OVG Rheinland-Pfalz, ZfWG 2022, 72-79 (Urteil vom 02.11.2021, 6 A 10341/21)

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