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ZFWG 2023, 76
VGH Baden-Württemberg 
Härtefallbefreiung vom Verbundverbot ist seit Inkrafttreten des GlüStV 2021 nicht mehr möglich (Beschluss vom 28.11.2022, 6 S 717/22)

Die Härtefallregelung des § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG BW ist seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 zum 1.7.2021 nicht mehr anwendbar.

VGH Baden-Württemberg, ZfWG 2023, 76-79 (Beschluss vom 28.11.2022, 6 S 717/22)

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