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ZFWG 2018, 201
Ennuschat 

Glücksspielregulierung in Deutschland – fit für die Zukunft?

Abbildung 1

Eine Kalenderblattweisheit lautet: „Eine bewältigte Vergangenheit und eine gut funktionierende Gegenwart sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zukunft.“ Dies zugrunde gelegt: Wie erfolgreich wird die Zukunft der Glücksspielregulierung in Deutschland sein?

In der Vergangenheit befasste sich die glücksspielrechtliche Diskussion insb. mit dem staatlichen Sportwettmonopol und später mit seiner Ersetzung durch ein Konzessionsmodell. Vor gar nicht langer Zeit bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Vereinbarkeit des Konzessionsmodells mit Verfassungs- und Unionsrecht.1 Ist die Vergangenheit also bewältigt? Keineswegs, jedenfalls gibt es weiterhin keine in der Praxis etablierte Regulierung der Sportwetten.

Und die Gegenwart – funktioniert diese? Im Bereich der Sportwetten, wie erwähnt, sicher nicht, wenngleich angesichts der faktischen Duldung der Angebote die Zahl der Rechtsstreitigkeiten stark abgenommen hat. Die meisten aktuellen Gerichtsentscheidungen haben Spielhallen zum Gegenstand, welche sich gegen die Schließung infolge der Mindestabstände wehren.2 Rechtlich und wirtschaftlich sind das bedeutsame Fragen – aus glücksspielregulatorischer Sicht aber eher Randprobleme. Eine Kernfrage ist hingegen das Lotteriemonopol, das wohl noch einigermaßen funktioniert, gleichwohl zunehmend angegriffen wird, vor allem durch die sog. Zweit- oder Schwarzlotterien, ferner durch manche Gerichtsentscheidung.3 Bei den Spielbanken ist es aus glücksspielrechtlicher Perspektive bislang recht ruhig geblieben. Aus Sicht der Politik scheint indessen selbst hier nicht alles zu funktionieren. So plant die neue CDU/FDP-Koalition in NRW die Veräußerung des staatlichen Spielbankenunternehmens Westspiel (Kabinettsbeschluss vom 8.5.2018). Der Freiheitsgewinn dürfte freilich nicht allzu hoch zu veranschlagen sein: Letztlich würde das bisherige Staatsmonopol durch ein Privatmonopol ersetzt, das bei jeder Vergabe einer Spielbankenkonzession einen erheblichen bürokratischen Aufwand erfordert. Im Bereich der Online-Casinos wird das staatsvertragliche Verbot in § 4 Abs. 4 GlüStV weitgehend sanktionslos missachtet. Hier funktioniert die Gegenwart überhaupt nicht.

Und die Zukunft? Immer mehr zeichnet sich ab, dass die Blockchain-Technologie das Potential zur Umwälzung des Glücksspielmarktes und der Glücksspielregulierung hat. Zu befürchten ist, dass die vielen ungelösten Regulierungsprobleme der Gegenwart diejenigen Ressourcen binden, die nötig wären, die Zukunft zu gestalten.

Prof. Dr. Jörg Ennuschat, Bochum*

1

BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 – 8 C 18.16, ZfWG 2018, 145.

2

In diesem Heft z. B. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 23.4.2018 – 11 ME 552/17, ZfWG 2018, 321.

3

Z.B. VG München, Urteil vom 25.7.2017 – M 16 K 12.1915, ZfWG 2018, 51.

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