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ZFWG 2019, 93
FG Münster 
Erzielte Gewinne aus Pokerturnieren können der Einkommens- und Gewerbesteuer unterliegen (Urteil vom 12.10.2018, 14 K 799/11 EG)

Die Teilnahme an Pokerturnieren, Internet-Pokerveranstaltungen und sogenannten Cash-Games kann als gewerbliche Tätigkeit zu qualifizieren sein. Demzufolge können die hierbei erzielten Einnahmen sowohl der Einkommensteuer als auch der Gewerbesteuer unterliegen.

FG Münster, ZfWG 2019, 93-97 (Urteil vom 12.10.2018, 14 K 799/11 EG)

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