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WRPL 2025, 1
BGH 
Überwachungspflicht des Rechtsanwalts bei Vorlegung der Handakten zwecks Fertigung der Berufungsschrift (Beschluss vom 24.06.2025, VI ZB 19/23)

Die Überwachungspflicht des Rechtsanwalts, dem die Handakten zwecks Fertigung der Berufungsschrift vorgelegt werden, beschränkt sich nicht nur auf die Prüfung, ob die Berufungsfrist zutreffend notiert ist, sondern erstreckt sich auch auf die ordnungsgemäße Notierung der Berufungsbegründungsfrist (st. Rspr. vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. 09. 2017 – VI ZB 40/16, juris Rn. 7).

BGH, WRPL 2025, Heft 09, Online, - (Beschluss vom 24.06.2025, VI ZB 19/23)

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