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WRPL 2017, 1
BVerwG 
Werbeabsicht in der Schleichwerbung (Urteil vom 22.06.2016, 6 C 9/15)

Das Schleichwerbungsmerkmal der Werbeabsicht eines Rundfunkveranstalters ist gegeben, wenn die in eine Sendung integrierte werbliche Darstellung eines Produkts bei einer wertenden Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls nicht durch programmlich-redaktionelle Erfordernisse gerechtfertigt ist.

BVerwG, WRPL 2017, Heft 2, Online, - (Urteil vom 22.06.2016, 6 C 9/15)

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