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WRP 2005, 766
LG Düsseldorf 
„aus tagesfrisch gepressten Orangen“ (Urteil vom 12.01.2005, 12 O 147/03)

Die Bewerbung eines Orangensaftes mit dem Hinweis: „aus tagesfrisch gepressten Orangen“ ist irreführend, wenn der Saft nach dem Pressen zunächst wärmebehandelt wird, bevor er in den Handel gelangt.

LG Düsseldorf, WRP 2005, 766-768 (Urteil vom 12.01.2005, 12 O 147/03)

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