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WRP 2007, 1125
LG Marburg 
Zugang des Nachweises einer Drittunterwerfung (Urteil vom 15.02.2007, 4 O 86/06)

Behauptet der abgemahnte Störer den Wegfall der Wiederholungsgefahr unter Hinweis auf eine Drittunterwerfung, so ist er nicht nur verpflichtet, diese dem Abmahnenden vorzulegen, sondern auch beweispflichtig dafür, dass der Abmahnende das Schreiben mit der Drittunterwerfung auch erhalten hat.

LG Marburg, WRP 2007, 1125-1127 (Urteil vom 15.02.2007, 4 O 86/06)

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