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WRP 2022, 1431
OLG Nürnberg 
Zivilrecht/Zwangsvollstreckungsrecht: Sekundäre Darlegungslast des Unterlassungsschuldners im Vollstreckungsverfahren (Beschluss vom 17.06.2022, 3 W 4186/21)

Den Unterlassungsschuldner trifft im Vollstreckungsverfahren eine sekundäre Darlegungslast, wenn nach dem äußerlichen Bild das untersagte Verhalten fortgesetzt wird und damit der Tatbestand eines Verstoßes erfüllt zu sein scheint, so dass er aufzeigen muss, wie er aktuell vorgeht, und in diesem Rahmen ggf. auch, was er unternommen hat, um dem Unterlassungsgebot Rechnung zu tragen.

OLG Nürnberg, WRP 2022, 1431-1437 (Beschluss vom 17.06.2022, 3 W 4186/21)

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