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WRP 2024, 87
BGH 
Zivilrecht/Telemedienrecht/Verfahrensrecht: Begründung des Deliktsgerichtsstands der EuGVVO (hier: Gestattungsverfahren zur Bestandsdatenauskunft durch Telemedien-Anbieter) (Beschluss vom 28.09.2023, III ZB 25/21)

Die Geltendmachung deliktischer Ansprüche gegen einen Dritten genügt nicht, um im Gestattungsverfahren zur Bestandsdatenauskunft durch Anbieter von Telemedien den Deliktsgerichtsstand der EuGVVO zu begründen.

BGH, WRP 2024, 87-90 (Beschluss vom 28.09.2023, III ZB 25/21)

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