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WRP 2011, 126
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: „deutsche Internetdomain“ (Beschluss vom 06.09.2010, 3 W 81/10)

Ist eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsverfügung auf die konkrete Verletzungsform beschränkt erlassen worden, welche ein Anbieten und Bewerben von bestimmten Waren in deutscher Sprache über eine deutsche Internetdomain zum Gegenstand hat, gehören diese Umstände zum Kern des erlassenen Verbots.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2011, 126 (Beschluss vom 06.09.2010, 3 W 81/10)

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