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WRP 2007, 822
OLG Karlsruhe 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Werbung mit Referenzliste (Urteil vom 25.04.2007, 6 U 43/07)

Die Dringlichkeitsvermutung (§ 12 Abs. 2 UWG) ist im Regelfall widerlegt, wenn der Unterlassungsgläubiger länger als einen Monat seit Kenntnis der beanstandeten Wettbewerbshandlung und des Verletzers zuwartet, bevor er den Verfügungsantrag stellt.

OLG Karlsruhe, WRP 2007, 822-823 (Urteil vom 25.04.2007, 6 U 43/07)

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