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WRP 2007, 1253
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Unterlassungsansprüche (Beschluss vom 19.03.2007, 5 W 33/07)

Die in § 12 Abs. 2 UWG normierte Dringlichkeitsvermutung bezieht sich allein auf Unterlassungsansprüche, nicht aber auf damit in Zusammenhang stehende Folgeansprüche.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2007, 1253-1254 (Beschluss vom 19.03.2007, 5 W 33/07)

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