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WRP 2007, 102
OLG Jena 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: „Streitiger Zugang einer Abmahnung“ (Beschluss vom 11.09.2006, 2 W 371/06)

Ist der Zugang einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung streitig, muss der Verletzte lediglich darlegen und glaubhaft machen, alles Erforderliche getan zu haben, um dem Verletzer Gelegenheit zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu geben. Der Verletzte muss demgegenüber die für ihn günstigen Voraussetzungen des § 93 ZPO beweisen. Das einfache Bestreiten des Zugangs der Abmahnung genügt dafür nicht.…

OLG Jena, WRP 2007, 102 (Beschluss vom 11.09.2006, 2 W 371/06)

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