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WRP 2006, 1145
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: „konzernmäßig verbundene Unternehmen II“ (Beschluss vom 13.07.2006, 5 W 89/06)

Sofern im Anwendungsbereich des § 8 Abs. 4 UWG zur Vermeidung des Missbrauchseinwandes rechtlich unabhängige, konzernmäßig verbundene Unternehmen in einem Verfahren in Anspruch genommen werden, bemisst sich die Höhe des Streitwertes nach § 5 ZPO, d.h. die jeweils anfallenden Streitwerte werden zusammengerechnet.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2006, 1145 (Beschluss vom 13.07.2006, 5 W 89/06)

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