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WRP 2025, 1384
LG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Angaben zum konkreten Mitbewerberverhältnis in Abmahnung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG (Urteil vom 02.07.2025, 2-06 O 116/25)

Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG muss der Mitbewerber in der Abmahnung Umstände zu seiner Aktivlegitimation mitteilen. Hierfür sind Angaben darüber erforderlich, dass der abmahnende Mitbewerber Waren und Dienstleistungen in nicht unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich vertreibt oder nachfragt.

LG Frankfurt a. M., WRP 2025, 1384 (Urteil vom 02.07.2025, 2-06 O 116/25)

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