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WRP 2024, 101
OLG Düsseldorf 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Abmahnung muss angemessene Zeit zur Antwort einräumen (Beschluss vom 11.05.2023, I-20 W 36/23)

Innerhalb der Dringlichkeitsfrist hat der Antragsteller dem späteren Antragsgegner eine Abmahnung zu übersenden und ihm zur Reaktion eine angemessene Zeit zur Antwort einzuräumen.

OLG Düsseldorf, WRP 2024, 101-102 (Beschluss vom 11.05.2023, I-20 W 36/23)

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