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WRP 2007, 811
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Dringlichkeitsschädliches Warten (Beschluss vom 23.11.2006, 5 W 167/06)

Für die im Rahmen von § 12 Abs. 2 UWG zu beantwortende Frage, ob der Verletzte seine Ansprüche mit dem erforderlichen Nachdruck verfolgt hat, bedarf es einer zusammenfassenden Würdigung aller maßgeblichen Umstände. Dabei kann eine Rechtsdurchsetzung auch dann zögerlich – und damit dringlichkeitsschädlich – sein, wenn zwar weder die einzelnen Maßnahmen noch die jeweils hierfür gesetzten Fristen isoliert betrachtet zu beanstanden sind, …

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2007, 811-813 (Beschluss vom 23.11.2006, 5 W 167/06)

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