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WRP 2011, 932
KG Berlin 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Unterbliebener Zwangsmittelantrag im Eilverfahren (Urteil vom 08.04.2011, 5 U 140/10)

Unbeschadet der – obergerichtlich umstrittenen – Frage, ob nach Erwirkung einer einstweiligen Leistungsverfügung die Nichtbeantragung eines – wegen Nichterfüllung an sich erwirkbaren – Zwangsmittels nach § 888 ZPO binnen der Monatsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO vollziehungsschädlich ist, kann sich ein diesbezüglich längeres Zuwarten ohne sachlichen Grund als ein Fall dringlichschädlich-zögerlicher Betreibung des Eilverfahrens im Vollstreckungsstadium erweisen und sonach den Verfügungsgrund entfallen lassen (Fortführung von OLG Frankfurt ZLR 2010, …

KG Berlin, WRP 2011, 932 (Urteil vom 08.04.2011, 5 U 140/10)

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