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WRP 2006, 909
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht/Lebensmittelrecht: „Sichtbare Glättung“ (Urteil vom 21.04.2005, 3 U 23/05)

Die Angabe „Sichtbare Glättung bis zu 50 % geringere Faltentiefe“ für eine Hautcreme ist (u. a.) dann irreführend, wenn sie nicht hinreichend wissenschaftlich gesichert ist. Das ist der Fall, wenn es für die durch die Werbung bedingte Annahme, die Creme bewirke eine erhebliche und zugleich (wegen der zahlenmäßigen Konkretisierung) auch nachprüfbare Veränderung der Haut, …

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2006, 909 (Urteil vom 21.04.2005, 3 U 23/05)

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