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WRP 2011, 1083
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht: Werbeaussage durch nicht individualisierte Ärztegruppe („Die moderne Medizin setzt auf…“) (Urteil vom 01.04.2011, 6 U 214/10)

Die Aussage, die moderne Medizin setze auf das pflanzliche Arzneimittel F., stellt sich als eine konkrete Empfehlung an das Laienpublikum dar, das Produkt zu verwenden. Sie ist zumindest auch dahin zu verstehen, dass diejenigen im Gesundheitswesen tätigen Personen, die als Ärzte die moderne Medizin repräsentieren und Patienten behandeln, diesen das Mittel empfehlen.

OLG Köln, WRP 2011, 1083 (Urteil vom 01.04.2011, 6 U 214/10)

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