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WRP 2022, 636
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: Tarifdifferenzierung (Beschluss vom 02.03.2022, 6 W 10/22)

Es stellt keinen Verstoß gegen § 36 Abs. 1 S. 1 EnWG dar, wenn ein Energieversorgungsunternehmen im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung unterschiedliche Tarife anbietet, bei denen nach dem Zeitpunkt des Bezugsbeginns differenziert wird.

OLG Köln, WRP 2022, 636-639 (Beschluss vom 02.03.2022, 6 W 10/22)

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