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WRP 2016, 244
OLG Düsseldorf 
Wettbewerbsrecht: Tagesgeldkonto (Urteil vom 20.10.2015, I-20 U 145/14)

Es ist irreführend, wenn bei der Bewerbung für die Eröffnung eines Tagesgeldkontos auf die Variabilität des in der Werbung genannten Zinssatzes nicht hingewiesen wird. Allein die tägliche Verfügbarkeit des Geldes macht den Hinweis auf die Variabilität der gewährten Zinsen nicht entbehrlich. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

OLG Düsseldorf, WRP 2016, 244-246 (Urteil vom 20.10.2015, I-20 U 145/14)

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