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WRP 2019, 796
OLG München 
Wettbewerbsrecht: Sonnenschirm (Urteil vom 31.01.2019, 29 U 1582/18)

Für die Angabe der wesentlichen Eigenschaften der Ware gemäß § 312j Abs. 2 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EGBGB, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abschließt, ist ein Link in räumlicher Nähe des Bestellbuttons, der zu einer Seite mit diesen Angaben führt, nicht ausreichend.

OLG München, WRP 2019, 796-797 (Urteil vom 31.01.2019, 29 U 1582/18)

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