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WRP 2017, 864
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: Publizitätspflicht (Urteil vom 28.04.2017, 6 U 152/16)

Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, es zu unterlassen, der Publizitätspflicht im elektronischen Bundesanzeiger nicht dadurch zu genügen, dass der Antragsgegner dort die gesetzlich vorgesehene Information i. S. d. § 325 Abs. 1 HGB veröffentlicht, ist dahin auszulegen, dass der Antragsteller der Sache nach keine echte Unterlassung, sondern die Vornahme einer Handlung begehrt.

OLG Köln, WRP 2017, 864-868 (Urteil vom 28.04.2017, 6 U 152/16)

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