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WRP 2017, 1007
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: Pannenhilfe (Urteil vom 16.12.2016, 6 U 166/15)

Zwischen einem Sachversicherer, der Kfz-Schutzbriefe anbietet, aus denen er dem Versicherungsnehmer Kosten für Pannenhilfeleistungen ersetzt, und einem Abschleppunternehmen, das sich im Pannenfall von havarierten ADAC-Mitgliedern Ansprüche gegen den Versicherer abtreten lässt, besteht kein konkretes Wettbewerbsverhältnis.

OLG Köln, WRP 2017, 1007-1011 (Urteil vom 16.12.2016, 6 U 166/15)

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