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WRP 2020, 1340
OLG Hamm 
Wettbewerbsrecht: Haarsprechstunde (Beschluss vom 05.05.2020, I-4 U 13/20)

Verwendet ein Friseur in seiner Werbung eine Vielzahl von Begrifflichkeiten aus dem medizinischen Bereich wie etwa „Sprechstunde“, „Diagnose“ oder „Anamnese“, so wird der irreführende Eindruck erweckt, er biete andere Dienstleistungen als ein Friseur an. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

OLG Hamm, WRP 2020, 1340-1341 (Beschluss vom 05.05.2020, I-4 U 13/20)

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