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WRP 2011, 374
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: „Gesund Abnehmen, ohne zu hungern!“ (Urteil vom 16.12.2010, 3 U 15/07)

Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Angabe „Gesund Abnehmen, ohne zu hungern!“ im Hinblick auf ein beworbenes Gewichtsreduktionsprogramm falsch ist, trägt grundsätzlich der Kläger. Dem Anbieter des Programms kann es jedoch im Rahmen der sekundären Darlegungslast obliegen, zu Inhalt und Ablauf des Programms näheren Sachvortrag zu halten.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2011, 374 (Urteil vom 16.12.2010, 3 U 15/07)

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