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WRP 2009, 1152
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: Gebrauchtwagenhändler (Urteil vom 23.04.2009, 3 U 151/07)

Eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung, die ein Gebrauchtwagenhändler gegenüber einem Dritten – ebenfalls Gebrauchtwagenhändler – abgegeben hat, ist mangels hinreichender Ernsthaftigkeit dann nicht geeignet, die Wiederholungsgefahr für alle Gläubiger zu beseitigen, wenn die vorangegangene Abmahnung u. a. auf einer kollegial-fürsorglichen Motivation beruhte und der Dritte bekundet, …

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2009, 1152 (Urteil vom 23.04.2009, 3 U 151/07)

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