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WRP 2009, 304
BGH 
Wettbewerbsrecht: Fußpilz (Urteil vom 11.09.2008, I ZR 58/06)

Bei einer Fernsehwerbung ist ein schriftlich eingeblendeter aufklärender Hinweis nicht bereits deshalb grundsätzlich unbeachtlich, weil er von nur zuhörenden Fernsehteilnehmern nicht wahrgenommen wird.

BGH, WRP 2009, 304-307 (Urteil vom 11.09.2008, I ZR 58/06)

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