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WRP 2014, 117
LG Düsseldorf 
Wettbewerbsrecht: „Fallweise öffentlich bestellt“ (Urteil vom 25.09.2013, 12 O 161/12)

Ein Sachverständiger, der nicht von einer Bestellungskörperschaft öffentlich bestellt worden ist, kann bei der Erstellung von Gutachten nicht mit dem Hinweis „Fallweise öffentlich bestellt vom AG …“ werben, auch wenn er im Einzelfall im gerichtlichen Auftrag tätig geworden ist. Der Hinweis suggeriert irreführend, es handele sich um die bekannte allgemeine Bestellung zum Sachverständigen. …

LG Düsseldorf, WRP 2014, 117 (Urteil vom 25.09.2013, 12 O 161/12)

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