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WRP 2023, 753
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: D-Netz Qualität (Urteil vom 30.03.2023, 15 U 63/22)

Die Werbung eines Mobilfunkproviders mit den Begriffen „D-Netz“, „D-Netz Qualität“ oder „D-Netz Garantie“ ist nicht gemäß § 5 Abs. 1 UWG als irreführend zu untersagen, wenn der Kunde mit den beworbenen Tarifen in den Netzen der Deutschen Telekom oder Vodafones telefonieren und surfen kann.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2023, 753-757 (Urteil vom 30.03.2023, 15 U 63/22)

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