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WRP 2019, 357
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: Bezug von Fertigspritzen (Urteil vom 11.01.2019, 6 U 131/18)

Die Absprache zwischen einer Versandapotheke und einer Krankenversicherung, wonach ein Bezug von Fertigspritzen zur Behandlung der feuchten Makuladegeneration auf Anforderung von Augenärzten über die Versandapotheke erfolgen soll, unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des § 11 Abs. 1 ApoG; die Krankenversicherung ist keine „andere Person, die sich mit der Behandlung von Krankheiten befasst“.

OLG Köln, WRP 2019, 357-359 (Urteil vom 11.01.2019, 6 U 131/18)

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