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WRP 2020, 518
LG München I 
Wettbewerbsrecht: 10 % Rabatt auf alle Operationen (Urteil vom 19.12.2019, 17 HK O 11322/18)

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) umfasst die Vergütung für ärztliche Leistungen insgesamt, unabhängig davon, ob sie in einer ärztlichen Praxis oder durch Dritte in der Rechtsform einer GmbH erbracht werden. Rabatte auf Operationen und Behandlungen sind in der GOÄ nicht vorgesehen. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

LG München I, WRP 2020, 518-520 (Urteil vom 19.12.2019, 17 HK O 11322/18)

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