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WRP 2016, 900
OLG Düsseldorf 
Wettbewerbsrecht: Beweislast für Einwilligung bei E-Mail-Werbung (Urteil vom 17.03.2016, I-15 U 64/15)

Im Rahmen des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG hat der Werbende bei Werbung unter Verwendung elektronischer Post darzulegen und zu beweisen, dass im Zeitpunkt der Werbung eine vorherige ausdrückliche Einwilligung vorlag. Dies gilt auch bei einer nach unzulässiger E-Mail-Werbung abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung.

OLG Düsseldorf, WRP 2016, 900-902 (Urteil vom 17.03.2016, I-15 U 64/15)

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