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WRP 2017, 496
LG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: Unverbindliche Preisempfehlung (UVP) für Brillen (Urteil vom 10.01.2017, 406 HKO 188/16)

Wird auf eine nicht mehr aktuelle UVP Bezug genommen, muss zur Vermeidung einer Irreführung durch einen aufklärenden Zusatz darauf hingewiesen werden, dass es sich in einem solchen Fall um die ehemalige UVP des Herstellers handelt.

LG Hamburg, WRP 2017, 496 (Urteil vom 10.01.2017, 406 HKO 188/16)

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