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WRP 2021, 694
LG München I 
Wettbewerbsrecht: Bio- und Traditionsangaben auf Arzneitee-Verpackung (Urteil vom 12.03.2021, 37 O 2885/20)

Es ist unzulässig, auf der Verpackung eines Arzneitees ein firmeneigenes Bio-Zeichen oder die Hinweise „Arzneitee seit 1916“ bzw. „aus ökologischem Landbau“ zu verwenden, weil diese Angaben weder für die gesundheitliche Aufklärung der Patienten wichtig sind noch mit der Anwendung des Tees im Zusammenhang stehen. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

LG München I, WRP 2021, 694-696 (Urteil vom 12.03.2021, 37 O 2885/20)

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