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WRP 2008, 383
KG Berlin 
Wettbewerbsrecht: „Informationspflichten als Marktverhaltensregelung“ (Beschluss vom 25.01.2008, 5 W 344/07)

Die AGB-Klausel „Teillieferungen und Teilabrechnungen sind zulässig“ ist gegenüber Verbrauchern unwirksam, § 307 Abs. 2 Nr. 1, § 309 Nr. 2a BGB.

KG Berlin, WRP 2008, 383 (Beschluss vom 25.01.2008, 5 W 344/07)

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