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WRP 2007, 1129
LG Düsseldorf 
Vertragsstrafe (Urteil vom 09.05.2007, 12 O 334/06)

Wird in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Unterlassung der Verwendung einer ganzen Reihe von unzulässigen Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen versprochen, dann löst die erneute Verwendung jeder einzelnen der Klauseln einen Vertragsstrafenanspruch in voller Höhe aus. Es liegt dann ein mehrfacher Verstoß gegen die Unterlassungserklärung vor.

LG Düsseldorf, WRP 2007, 1129-1130 (Urteil vom 09.05.2007, 12 O 334/06)

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