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WRP 2006, 1491
BVerfG 
Verfassungsrecht/Verfahrensrecht: Keine einstweilige Anordnung gegen Untersagungsverfügung (Beschluss vom 21.09.2006, 1 BvR 2399/06)

Keine einstweilige Anordnung gegen die sofortige Vollziehung einer Verfügung, mit der dem Beschwerdeführer die Vermittlung von Sportwetten untersagt wurde.

BVerfG, WRP 2006, 1491-1492 (Beschluss vom 21.09.2006, 1 BvR 2399/06)

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